Bei uns bekommen Sie immer eine individuelle Hörsystemberatung

  Info's zu Ihrer Krankenkasse!

Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung! Es findet dann eine "Notwendigkeitsprüfung Ihrer Krankenkasse statt. In den meisten Fällen wird trotzdem erstmal abgelehnt und Sie müssen, als Mitglied, Einspruch einreichen!

Sie haben Ihr Hörsystem  verloren!?


  • Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
  • Eine Verlusterklärung
  • Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".

       Aktuelles !!







 
 
 
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