Info's zu Ihrer Krankenkasse! (Gesetzl. Versicherte)
Die DAK, BARMER, Techniker, KKH, HKK und HEK, behält sich vor, eine Hörgeräte-Folgeversorgung, nicht wie bislang bekannt nach 6 Jahren zu genehmigen, sondern seit dem 01.01.2023 prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit ab dem 6 Jahr! Sind Ihre Hörsysteme 6 Jahre alt, benötigten Sie eine Ohrenärztliche-Verordnung! Es findet dann eine "Notwendigkeitsprüfung Ihrer Krankenkasse statt. In den meisten Fällen wird trotzdem erstmal abgelehnt und Sie müssen, als Mitglied, Einspruch einreichen!
Sie haben Ihr Hörsystem verloren!?
- Sie benötigen eine ohrenärztliche Verordnung
 - Eine Verlusterklärung
 - Beides wird von uns bei Ihrer Krankenkasse und wir erfragen eine "vorzeitige Neuversorgung".
 
Privatversicherte-Kunden, klären bitte selber die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ab (inkl. Beihilfe). Sowie den Anspruch einer Neuversorgung.
Aktuelles !!
Sehr geehrte Kunden vom 22.12.2025 bis zum 04.01.2026 sind wir in den Weihnachtsferien, bitte machen Sie rechtzeitig Ihren Termin zum
"Feiertags-Check-Up"
für Ihre Hörsysteme!
Ihr Team von ohrconcept